Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung
Alle Verträge und Geschäfte in Zusammenhang mit dem Internet-Dienst smokersnews.de werden ausschließlich nach den hier publizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und abgewickelt. Die Vertrags- und Geschäftspartner von smokersnews.de erkennen mit ihrem Auftrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für den Auftrag wirksam an. Andere als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen nicht zum Ansatz.
A. Anzeigen, Banner, PR-Beiträge, Stellengesuche, Stellenangebote
1. „Anzeigen-, Insertions- oder Veröffentlichungsauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen / Banner / PR-Beiträge / Stellengesuche / Stellenangebote eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Internet-Publikation des Verlags zum Zweck der Verbreitung über das Internet.
2. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Zugang zu seinen Veröffentlichungen im Internet für die Dauer der Insertion zeitlich und räumlich uneingeschränkt ist.
3. Aufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Veröffentlichungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Veröffentlichung abzuwickeln, sofern die erste Veröffentlichung innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Zeitbonus dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich den Verlags beruht.
6. Bei der Errechnung der Abnahmemengen wird ausschließlich die Gesamtlaufzeit des Auftrages zugrunde gelegt.
7. Aufträge, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Internet-Publikation veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Aufträge werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
8. Anzeigen und Promo-Veröffentlichungen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, können als solche vom Verlag mit dem Wort „PR-Anzeige/PROMO“ deutlich kenntlich gemacht werden, ohne dass es der Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
9. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Veröffentlichungsaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen einen Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Ablehnung zu begründen. Diese Möglichkeiten gelten auch für Aufträge, die bei berechtigten Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
10. Für die rechtzeitige Lieferung der Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Veröffentlichungs-Qualität im Rahmen der durch die gegenwärtig angewendete Technik des Verlags gegebenen Möglichkeiten. Die technischen Möglichkeiten sind in den Mediadaten veröffentlicht und gelten für beide Seiten als verbindlich. Die jeweils gültigen Mediadaten sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und umgekehrt.
11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständiger Wiedergabe der Veröffentlichung Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzveröffentlichung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Veröffentlichung beeinträchtigt wurde. Anspruch auf Zahlungsminderung besteht nicht. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind - auch hei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen, Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlags, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eire Haftung des Verlags für Schäden wegen den Fehlers zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Veröffentlichungsentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
12. Ein Anspruch auf ein Belegexemplar und Probeabzüge ist aufgrund des besonderen Mediums nicht gegeben. Vielmehr obliegt es dem Auftraggeber, die Veröffentlichung durch Einsicht im Internet zu überprüfen und eventuelle Fehler unverzüglich mitzuteilen.
13. Die Rechnung wird in der Regel sofort nach Erst-Veröffentlichung der Werbeaktion übersandt. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug für den gesamten Veröffentlichungszeitraum zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bin zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Veröffentlichungen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Veröffentlichungs-Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Kosten für die Programmierung von Bannern, Gestaltungen jeglicher Art und die elektronische Erfassung und Bearbeitung von Texten und Fotos sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen, sofern sie nicht auf elektronischem Wege angeliefert werden. Sofern die elektronisch angelieferten Unterlagen im Rahmen der durch die gegenwärtig angewendete Technik des Verlags gegebenen Möglichkeiten nicht zu verarbeiten sind, obliegt es dem Auftraggeber, die Unterlagen erneut so anzuliefern, dass sie verarbeitet werden können. Sollte dies nicht möglich sein, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die elektronischen Unterlagen vom Verlag gegen entsprechende Kostenerstattung kompatibel gestaltet werden. Sofern der Auftrag aus technischen Gründen, die nicht in der Verantwortung des Verlags liegen, nicht durchführbar ist, werden 50 Prozent dieses Auftragswertes als Ausfallhonorar fällig. Die Kosten für die Programmierung von Bannern sind aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen variabel. Vor Ausführung erhält der Auftraggeber eine Kostennote.
16. Nach Ablauf der vereinbarten Veröffentlichungszeit hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Aufbewahrung bzw. Speicherung der zur Veröffentlichung verwendeten Unterlagen. Der Auftraggeber erhält sie nur auf ausdrückliche Anforderung zurück. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag in der Regel unaufgefordert zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
B. Abonnement
1. Ein Abonnement-Auftrag hat entweder schriftlich oder auf elektronischem Wege über den Internet-Abonnement-Service von smokersnews.de zu erfolgen. Mit der Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder dem Ausfüllen der entsprechenden Pflichtfelder auf der Internet-Seite von smokersnews.de und dem elektronischen Versand dieser Daten erkennt der Auftraggeber die Abonnement-Bedingungen als Vertragsverhältnis an.
2. Der Abonnent erhält uneingeschränkten Zugang zu allen Rubriken über einen Benutzernamen und ein Passwort. Darin eingeschlossen ist ein werktäglicher Email-Service, sofern neue Inhalte vorliegen. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren technischen Problemen hat der Abonnent keinen Anspruch auf Lieferung. Sofern die höhere Gewalt oder die unvorhersehbaren technischen Probleme einen Zugriff des Abonnenten auf den Inhalt für mehr als drei Tage verhindern, erhält der Abonnent für jeden Ausfalltag eine Gutschrift in Höhe von 1/360 des Abonnement-Preises. Der Nachweis und die Einforderung obliegen dem Abonnenten.
3. Der Abonnent verpflichtet sich, den Benutzernamen und das Passwort geheim zu halten und nicht Dritten zugänglich zu machen. Für jede nachgewiesene Zuwiderhandlung wird ein weiteres Jahres-Abonnement in Höhe von 225 € zzgl. MwSt. sowie eine Bearbeitungsgebühr von 50 € zzgl. MwSt. fällig.
4. Das Abonnement gilt ausnahmslos für ein Jahr ab Auftragsabschluss. Das Abonnement verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Abonnent nicht einen Monat vor Ablauf des Abonnements schriftlich kündigt. Der Jahresbezugspreis wird zu Beginn des Abonnements und in der Folgezeit jeweils zu Beginn des neuen Abschlussjahres ohne Abzug fällig.
5. Das Entgelt für das Jahresabonnement ist im Voraus zu entrichten, d.h. direkt nach Erteilung des Abonnement-Auftrages. Eine Rechnung geht dem Abonnenten unaufgefordert zu. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Der Verlag ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat Verzugszinsen in Höhe von 1 €/Tag sowie Mahngebühren in Höhe von 13 € pro Mahnung zu verlangen. Des weiteren ist der Verlag berechtigt, bei einem Zahlungsverzug von mehr als einem Monat ab Rechnungsdatum den Zugang des Abonnenten zu smokersnews.de (Benutzername, Passwort) vorübergehend zu sperren, bis die Zahlung beim Verlag eingegangen ist. Für den Zeitpunkt der Sperrung ist der Verlag nicht zu einer Ersatzleistung oder einer nachträglichen Leistung gleich welcher Art verpflichtet.
6. Der Nachdruck, die Weitergabe, Vervielfältigung und Verbreitung von Artikeln und Inhalten aus smokersnews.de ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.
Copyright © SMOKERSPRESS PUBLISHING HOUSE, Obertshausen.